Sogenannte Free-Wireless-Accounts, die es Usern ermöglichen, fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos mitzubenutzen, schädigen das Vertriebssystem regulärer Internet-Provider und sind daher rechtswidrig, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile free-wireless-zugaenge-schaedigen-internetprovider-und-sind-rechtswidrig-6-u-223-08-oberlandesgericht-koeln-20090605.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 223/08).
Die Beklagte bot ihren Mitgliedern Free-Wireless-Zugänge an. Bereits registrierte Mitglieder, die über eine Flatrate verfügten, konnten sich der Gemeinschaft der Internetnutzer anschließen und den Internet-Zugang mit anderen teilen. Die von der Beklagten vermittelten Nutzer konnten den Internet-Zugang der Mitglieder so rund um die Uhr nutzen.
Die Klägerin, ein kommerzieller Internet-Provider, beanstandete dieses Konzept als wettbewerbswidrig und begehrte Unterlassung.
Zu Recht wie die Kölner Richter entschieden.
Das Verhalten der Beklagten beschädige den wirtschaftlichen Absatz der Klägerin. Denn wenn ein Kunde die Hotspots der Beklagten benutze, brauche er keine eigenen Internet-Zugänge mehr anzumieten.
Eine Vielzahl von Usern würden die Flatrate eines einzelnen Kunden mitbenutzen und damit den eigentlichen Sinn eines unlimitierten Online-Zugangs, den Internet-Provider anbieten, ausnutzen.
Eine wirtschaftlich sinnvolle Kalkulation sei der Klägerin damit gar nicht möglich. Das Verhalten der Beklagten bringe in Bezug auf Nachahmer einen beträchtliches Gefährdungspotential mit sich, was zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führe.