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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Ultimatum an Google Street View

Nach Gesprächen mit dem Datenschutzbeauftragten der Firma Google Germany GmbH hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowohl der Google Germany GmbH als auch der Google Inc. mit Sitz in den USA am Freitag, den 15.5.2009, ein Schreiben zugestellt, in dem detailliert die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Erhebung und Nutzung von Daten im Rahmen des von Google durchgeführten Projekts Street View aufgelistet werden.

Google wird darin aufgefordert, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen bis Mittwoch, den 20.5.2009, 10:00 Uhr schriftlich zu garantieren.

Dazu Prof. Dr. Caspa

„Das Projekt Street View war von Anfang an an die Einhaltung der Rahmenbedingungen für den Schutz persönlicher Daten geknüpft. Das betrifft insbesondere eine wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter der Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten. Darüber hinaus ist die Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch – auch in den Rohdaten – erforderlich.

Bis heute liegen zu diesen und weiteren Fragen keine verbindlichen Zusagen durch Google vor. Google hat es in der Hand, schriftlich zu garantieren, dass die von uns geforderten Voraussetzungen eingehalten werden. Sollte keine schriftliche Zusage zu den bereits angesprochenen Punkten erfolgen, ist aus meiner Sicht die Fortführung der Kamerafahrten datenschutzrechtlich nicht mehr zu vertreten.“

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hamburg v. 15.05.2009

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