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Kategorie: Onlinerecht

OVG Lüneburg: Internet-Angebote von bwin dürfen in Niedersachsen nicht verboten werden

Das OVG Lüneburg <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile bwin-in-niedersachsen-weiter-mit-online-sportwetten-abrufbar-oberverwaltungsgericht-lueneburg-20090403.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.04.2009 - Az.: 11 ME 399/08) hat entschieden, dass die Internet-Angebote von bwin auch weiterhin in Niedersachsen abgerufen werden dürfen. Denn es bestünden zur Zeit erhebliche Bedenken, ob die technischen Möglichkeiten ausreichten, um zu gewährleisten, dass nur die niedersächsischen Bewohner ausgeschlossen werden könnten. Vielmehr sei zu befürchten, dass bwin seine gesamte Webseite für alle Bundesbürger abschalten müsste, um sicherzustellen, dass nicht auch Personen aus Niedersachsen dabei wären.

Ist dieses Verbot nur über eine deutschlandweite Internetsperre zu erreichen, muss die zuständige Landesbehörde die Ermächtigung eines jeden betroffenen Bundeslandes vorlegen. Zwar bestünde - aufgrund des Geo-Targetings - bereits aktuell die Möglichkeit, einzelne Bundesländer auszuschließen. Die zielgenaue Zuordnung von IP-Adressen auf Bundeslandebene sei allerdings noch von einer großen Ungenauigkeit, so dass die "Trefferquote" noch als relativ unsicher einzustufen sei.

Die Richter behielten sich daher die endgültige Beantwortung der technischen Umsetzbarkeit einer länderbezogenen Internetsperre vor. 

Bis dahin müsse bwin seine Internetseite nur dann sperren, wenn auch alle anderen 15 Bundesländer der Untersagung zugestimmt hätten. Andernfalls maße sich das Land Niedersachsen Regelungskompetenzen an, die nur anderen Bundesländern zustünden.

Da es einen solchen länderübergreifenden Konsens derzeitig nicht gebe, dürfe der private Sportwetten-Anbieter auch weiterhin seine Homepage in Niedersachsen zum Abruf bereithalten.

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