Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Beschränkung von Glücksspiel-Werbung durch IP-Lokalisation

Das LG Köln <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile verstoss-gegen-unterlassungsgebot-bei-online-reklame-fuer-gluecksspiele-31-o-605-04-sh-ii-landgericht-koeln-20091008.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 08.10.2009 - Az.: 31 O 605/04 SH II) ist der Ansicht, dass ein Webseiten-Betreiber verpflichtet werden kann mittels Geolokalisation einzelne Besucher seiner Homepage von der Nutzung auszusperren.

Dem Schuldner war es in der Vergangenheit gerichtlich verboten worden, online ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele zu betreiben, wenn die Personen aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stammten. Der Betreiber stellte daraufhin einen Disclaimer auf seine Seite, dass keine Teilnehmer aus NRW mitspielen durften.

Dies sahen die Kölner Richter als nicht ausreichend an.

Die Schuldnerin könne sich nicht darauf berufen, dass sie das Urteil für falsch halte und daher zuwider handle. Im Übrigen befinde sich der Disclaimer an einer versteckten Stelle auf einer der untergeordneten Internetseiten anstatt auf der Startseite.

Die Erzwingung sei auch nicht auf ein objektiv unmögliches Verhalten gerichtet. Innerhalb der Bundesrepublik abgegebene Wett- und Glücksspielangebote ließen sich anhand der IP-Adresse lokalisieren.

Datenschutzrechtliche Probleme entstünden dabei nicht, da die IP-Adressen keine personenbezogenen Daten enthielten.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen