Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung einer Heilpraktikerschule mit einem Doktor-Titel

Es ist irreführend, wenn eine Heilpraktikerschule unter der Bezeichnung "Heilpraktikerschule Dr. ..." auftritt, der verwendete Doktortitel aber nicht aus dem Bereich der Medizin, sondern vielmehr aus dem der Chemie stammt <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.02.2013 - Az.: 6 U 28/12).

Die Bezeichnung "Heilpraktikerschule Dr. ..." erwecke beim Publikum den Eindruck, es handle sich um eine Promotion aus dem medizinischen Bereich. In Wahrheit stamme der Doktortitel jedoch aus dem Umfeld der Chemie.

Hierdurch werde der Verbraucher getäuscht und in die Irre geführt. Dies gelte selbst dann, wenn sich gerade die neben der herkömmlichen Medizin stehenden alternativen Behandlungsmethoden nicht selten im Grenzbereich zwischen Medizin und anderen wissenschaftlichen Bereichen, wie zum Beispiel Biochemie und Physik, bewegen würden.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen