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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Jena: Keine Informationspflichten bei Werbung mit bloßen Produktgattungen

Das OLG Jena (Beschl. v. 20.03.2013 - Az.: 2 W 137/13) hat entschieden, dass ein Unternehmer die Informationspflichten nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG dann nicht einhalten muss, wenn er lediglich mit Produktgattungen wirbt.

Das verklagte Unternehmen warb mit zwei Aussagen.

Zum einen für Kinderspielzeug mit der Werbeaussage "L 10,- € günstiger - jedes Teil ab 24,99 € ggü UVP" und für Kleidungsstücke mit "B Jeans je 39,- €".

Beide beworbenen Produkte waren nicht näher konkretisiert, sondern es waren jeweils nur die Produktgattung und der Hersteller genannt. Es existierten eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausgestaltungen beider Produkte.

Das OLG Jena hat die Verpflichtung, den Informationen nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG nachzukommen, im vorliegenden Fall verneint. Denn hier fehle es an dem erforderlichen Anbieten.

Es würden im vorliegenden Fall nur Produktkategorien einzelner Hersteller genannt. Jedoch gäbe es zahlreiche unterschiedliche Formen und Ausgestaltungen (z.B. bei Jeans: Herren- und Damen-Jeans, Schnitt, Größe und Farbe). Insofern könne der Verbraucher ein solches Angebot nicht annehmen, es fehle am Merkmal "so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann".

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