Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Dritte, denen der PC zur Nutzung überlassen wird, zu überwachen <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-anschlussinhaber-muss-dritte-bei-nutzung-des-pcs-nicht-ueberwachen-30-c-2598-08-25-amtsgericht-frankfurt_a_m-20100311.html _blank external-link-new-window>(AG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.03.2010 - Az.: 30 C 2598/08-25).

Der Kläger machte wegen einer urheberrechtswidrigen P2P-Nutzung einen Schadensersatzanspruch und die Erstattung von Abmahnmahnkosten geltend.

Das AG Frankfurt a.M. lehnte den Anspruch, da der Beklagte als Anschluss-Inhaber nicht hafte.

Ein Dritter habe die Urheberrechtsverletzungen begangen. Zwar habe der Dritte den Internet-Anschluss des Beklagten genutzt, jedoch entgegen der ausdrücklichen Anweisung. Der Beklagte hatte den Dritten ausdrücklich dahingehend instruiert, dass nur legal erhältliche Musik genutzt werde dürfe.

Eine weitergehende Überwachungspflicht treffe den Beklagten nicht. Es hätten keine Anhaltspunkte bestanden, die den Beklagten hätten dazu veranlassen müssen, die Einhaltung seiner Vorgaben zu kontrollieren.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen