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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Anschlussinhaber haftet für Rechtsverletzung durch ungesicherten Zugriff auf WLAN-Netz

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile stoererhaftung-des-internet-anschlussinhabers-bei-ungesichertem-wlan-netz-i-20-w-146-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090511.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.05.2009 - Az.: I-20 W 146/08) hat noch einmal bestätigt, dass der Inhaber eines Internet-Anschluss bei einem ungesicherten WLAN-Netz für die Urheberrechtsverletzungen Dritter als Mitstörer haftet.

Die Richter des OLG Düsseldorf bestätigten damit die Rechtsansicht der Vorinstanz.

Als Mitstörer hafte grundsätzlich nur derjenige, dem eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne.

Dies sei hier zu bejahen. Der Anschluss-Inhaber habe sein WLAN-Netz nicht gesichert, so dass Dritte Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverstöße) begehen könnten, ohne dass die Möglichkeit bestehe, die Täter zu identifizieren.

Die Verschlüsselung des WLAN-Netzes sei auch zumutbar und angemessen gewesen, so dass der Inhaber des Internetzugangs als Mitstörer in Anspruch genommen werden könne.


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