Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Kundenzufriedenheitsanfragen sind unerlaubte E-Mail-Werbung

Kundenzufriedenheitsanfragen sind unerlaubte E-Mail-Werbung und somit verboten (OLG Dresden, Urt. v. 24.04.2016 - Az.: 14 U 1773/13).

Die Beklagte hatte nach der Bestellung eines Kunden in ihrem Online-Shop diesem eine E-Mail mit einer Anfrage zur Kundenzufriedenheit geschickt. In der E-Mail hieß es u.a.

"mit der Bitte um Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung"

und

"Gerne möchten wir Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden betreuen dürfen."

Das Gericht stufte dies als unverlangte E-Mail-Werbung ein. Die vorgenommene Bestellung im Online-Shop reiche nicht als Rechtsgrundlage aus, dem Kunden solche E-Mails zu senden.

Kundenzufriedenheitsanfragen seien unzweifelhaft als Werbung einzustufen, denn sie dienten der Kundenbindung und somit der Gewinnmaximierung des jeweiligen Unternehmens.

Da keine ausdrückliche Einwilligung vorliege, handle es sich um wettbewerbswidrigen Spam.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen