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Kategorie: Onlinerecht

LG Regensburg: Massen-Abmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum rechtmäßig

Ein nicht vorhandenes Impressum auf der gewerbsmäßigen Facebook-Seite ist ein Wettbewerbsverstoß <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(LG Regensburg, Urt. v. 17.01.2013 - Az.: 1 HK O 1884/12).

Gewerbliche Facebook-Seiten benötigen ein ordnungsgemäßes Impressum nach <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 TMG, so die Regensburger Richter in einer aktuellen Entscheidung.

Darüber hinaus sind auch Fälle, in denen ein Unternehmen massenhaft Abmahnungen ausspricht, nicht rechtsmissbräuchlich. Im vorliegenden Fall hatte die klägerische Firma innerhalb einer Woche 180 Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressums-Verstöße vorgenommen. Dabei hatte die Klägerin sich einer eigenen, speziellen Such-Software bedient, die die Rechtsverstöße innerhalb eines Tages ausfindig machte.

Die Richter halten ein solches Vorgehen jedoch für legitim und nicht für zu beanstanden. Es würde sich eben umfangreich nicht an das Gesetz gehalten, so dass auch umfangreich Rechtsverstöße vorlägen und somit Abmahnungen ausgesprochen werden könnten.

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