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Kategorie: Allgemein

Deutschland: (K)eine UMTS-Klage

In Österreich hatten vor kurzem sechs UMTS-Lizenzinhaber Klage gegen die Republik Österreich eingereicht. Daraufhin hat das zuständige Gericht den EuGH angerufen, vgl. die Kanzlei-Info v. 03.08.2004.

Es geht dabei um die Frage, ob in den für die UMTS-Lizenzen bezahlten Summen Mehrwertsteuer enthalten ist oder nicht. Die klagenden Firmen stellen sich auf den Standpunkt, dies sei angesichts der 6. Umsatzsteuerrichtlinie der EU zwingend notwendig, da die Posten auf dem Gebiet des Telekommunikations- und Fernmeldewesens stattgefunden hätten, beinhielten die Beträge auch Umsatzsteuer.

Nun mussten auch in Deutschland sich die Netz-Betreiber überlegen, ob sie Klage einreichen, denn zum 31.12.2004 drohte Verjährung. Wie das Handelsblatt berichtet, konnten die Betreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 sich jedoch mit den staatlichen Stellen zunächst außergerichtlich einigen: Vereinbart wurde, das jetzige EuGH-Verfahren abzuwarten. Die staatliche Stelle verpflichtete sich in jedem Fall keine Verjährung in einem späteren Prozess zu erheben.

Lediglich Mobilcom hat angekündigt, Klage einzureichen.

Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die Beträge Mehrwertsteuer enthielten, beliefe sich alleine in Deutschland die Rückforderungsumme auf ca. 7 Mrd. Euro.

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