Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Frankfurt: Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung

Das AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 01.07.2005 - Az.: 991 Ds-6100 Js 226314/01) hat entschieden, dass eine Online-Blockade unter bestimmten Umständen als strafbare Nötigung iSd. § 240 StGB anzusehen sein kann. Das Gericht betritt damit juristisches Neuland.

Der Angeklagte hatte im Juni 2001 dazu online aufgerufen, die Webseiten der Lufthansa aufzurufen, um so den Lufthansa-Server zu überfordern und zum Absturz zu bringen (DDoS-Attacken). Anlass dieses Aufrufes war für den Angeklangten die Tatsache, dass die deutsche Fluggesellschaft abgeschobene Flüchtlinge ausflog.

Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus. Der Angeklagte selber dokumentiert das Verfahren ausführlich online.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Wer als gewerblicher Nutzer die AGB von Instagram akzeptiert hat, muss Rechtsstreitigkeiten wegen einer Account-Sperre in Irland und nicht in…
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen