Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Verbraucherschützer mahnen Jamba ab

Nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegels hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Klingeltöne-Unternehmen Jamba abgemahnt.

Der VZBV warf Jamba vor, nicht in ausreichendem Maße auf den Umstand hinzuweisen, dass der Kunde einen Abo-Vertrag mit einer wiederkehrenden Leistung abschließe.

Jamba habe - so der Tagesspiegel - diese Abmahnung akzeptiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Webseiten des Unternehmens wurden entsprechend abgeändert.

Der Fernsehsender MTV hatte vor kurzem angekündigt, ab Oktober 2005 in der Prime Time zwischen 16.00 und 24.00 keine Klingelton-Werbung mehr auszustrahlen. Der Schwestersender VIVA folgt ab März 2006.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen