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EuGH: Kostenlose Rufnummern-Übernahme von DTAG rechtswidrig

Der EuGH (Urt. v. 20.10.2005 - Az.: C‑327/03 und C‑328/03) hat entschieden, dass die kostenlose Rufnummern-Übernahme durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.

Zwei Konkurrenzunternehmen der DTAG, die Telekommunikationsunternehmen ISIS Multimedia und O2 Germany, beantragten bei der Bundesnetzagentur die Zuteilung von Rufnummern. Die Netzagentur verlangte für die Zuteilung entsprechende Kosten, die den Verwaltungsaufwand um das ca. 15-fache überstiegen. Die DTAG dagegen erhielt Rufnummernblöcke kostenfrei.

Dies sahen die Konkurrenzunternehmen als Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht an. Die entsprechende europäische Richtlinie, die der Lizenz-Vergabe zugrunde liege, gestatte eine solche Ungleichbehandlung nicht.

Das Verhalten der Bundesnetzagentur sei rechtswidrig, so die EuGH-Richter:

"Was das Diskriminierungsverbot angeht, so verlangt es, dass gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden (..).

Die ISIS Multimedia und die O2 sind ebenso wie die Deutsche Telekom als Telekommunikationsunternehmen im Ortsnetzbereich tätig. Sie können ihre Dienste nur anbieten, wenn sie über Rufnummern verfügen, die sie an ihre Kunden vergeben können. Die Unternehmen befinden sich also hinsichtlich ihres Dienstleistungsangebots in einer vergleichbaren Situation.

Es steht aber fest, dass die ISIS Multimedia, die O2 und alle neuen Betreiber die (...) vorgesehene Gebühr entrichten müssen, um Rufnummern zu erhalten und auf dem Markt für Sprachtelefoniedienste im Ortsnetzbereich tätig werden zu können, während die Deutsche Telekom über einen bedeutenden Rufnummernbestand verfügt, der es ihr erlaubt, auf diesem Markt tätig zu sein, und für dessen Erhalt sie keinerlei Gebühr entrichtet hat.

Folglich werden die Deutsche Telekom und ihre Wettbewerber hinsichtlich des Marktzugangs nicht gleich behandelt."

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