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Kategorie: Allgemein

Neues TKG trifft ab 24.02.2007 in Kraft

Das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (TKGÄndG)" (vgl. ausführlich dazu unsere Kanzlei-Infos v. 02.12.2006( wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl 2007, Teil I Nr. 5 vom 23.02.2007) verkündet und tritt damit ab morgen, dem 24.02.2007,in Kraft.

Einzige Ausnahme: Artikel 3 des TKGÄndG, der die verbraucherschützenden Vorschriften enthält, tritt am zum 01.09.2007 in Kraft.

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