Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BKartA: Geldbuße gegen Werbezeitenvermarkter von RTL und Pro7 Sat.1

Das Bundeskartellamt hat heute Geldbußen in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro gegen die Werbezeitenvermarkter der beiden privaten Sendergruppen RTL und Pro7Sat.1 verhängt. Aufgrund kartellrechtswidriger Rabattvereinbarungen, die die Vermarkter – IP Deutschland GmbH für RTL und SevenOne Media GmbH für Pro7Sat.1 - mit Media-Agenturen bzw. werbetreibender Industrie im Rahmen von Verträgen über die Ausstrahlung von Fernsehwerbespots abgeschlossen haben, hat das Amt Bußgeldbescheide erlassen, die Geldbußen von 96 Mio. Euro (RTL) und 120 Mio. Euro (Pro7 Sat.1) vorsehen.

Bei diesen Rabatten handelt es sich zum einen um sog. Anteils- bzw. Share-Rabatte. Dabei werden den Media-Agenturen erhebliche Rabatt- und sonstige Rückvergütungen gewährt, wenn diese bestimmte hohe Anteile ihres Werbebudgets bei der jeweiligen Sendergruppe platzieren. Die Media-Agenturen haben aufgrund dieser Rabatte einen starken wirtschaftlichen Anreiz, die entsprechenden Anteile ihres Budgets bei den beiden großen Vermarktern und nicht bei kleineren Sendern zu platzieren, zumal die Rabatte rückwirkend für das gesamte Budget – d.h. retroaktiv – und nicht nur für den Teil, der über den Rabattschwellen liegt, gewährt werden.

Durch diese Sogwirkung wird der Fernsehwerbemarkt für die kleineren, marktschwächeren Sender abgeschottet und der Marktzugang insgesamt erschwert. Zum anderen handelt es sich bei den kartellrechtswidrigen Rabatten auch um retroaktive Mengenrabatte mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb. Angesichts eines gemeinsamen Marktanteils von über 80% auf dem hier betroffenen Fernsehwerbemarkt verstößt das von RTL und Pro7Sat.1 praktizierte Rabattsystem gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung der beiden Werbezeitenvermarkter sowie einer Reihe von Media-Agenturen am 19. Juni 2007. Bei der Aktion konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden, das die kartellrechtswidrigen Vereinbarungen belegt hat.

RTL und Pro7Sat.1 haben bereits Anfang Oktober 2007 angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. Beide Sendergruppen haben mittlerweile neue Rabattsysteme eingeführt.

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 30.11.2007

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen