Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Celle: Streitwert von 3.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

Das OLG Celle (Beschl. v. 19.11.2007 - Az.: 13 W 112/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei einer fehlerhaften Online-Widerrufsbelehrung bei 3.000,- EUR liegt:

"Die vorliegende Sache ist nach Art und Umfang (...) einfach gelagert. Davon ist auszugehen, wenn die Sache nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand von den Parteien bzw. ihren Anwälten zu bearbeiten ist und sich damit als "tägliche Routinearbeit" darstellt (...). Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstöße zu sehen (...).

Streitgegenständlich ist vorliegend eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, der in der Verwendung einer nicht den Anforderungen der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Widerrufsbelehrung liegen soll.

Dem Senat ist aus eigener Erfahrung bekannt, dass es sich hierbei um einen häufig vorkommenden Standardfehler in den im Internet verwendeten Widerrufsbelehrungen handelt. Diesbezügliche Abmahnungen sind einfachen Charakters, da sie sich aus verschiedenen Textbausteinen zusammensetzen. Die Abmahnungen in diesem Bereich wiederholen sich in einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen und müssen, wenn überhaupt, nur geringfügig angepasst werden (...).

Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint vorliegend ein Streitwert von 3.000,00 EUR als ausreichend bemessen."


Das OLG Celle ist neben dem OLG Düsseldorf (= Kanzlei-Infos v. 22.08.2007) und dem OLG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 24.11.2007) bereits das dritte oberinstanzgerichtliche Gericht, welches den Streitwert bei fehlerhaften Online-Widerrufsbelehrungen derartig niedrig ansetzt.

Rechts-News durch­suchen

05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen