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Absoluter Wahnsinn - die Fortzsetzung: Bundesregierung sieht kaum Probleme im Fernabsatzrecht

Die Ignoranz und Unfähigkeit der Bundesregierung, namentlich des Bundesministerium der Justiz (BMJ), setzt sich auch aktuell fort.

Erst vor kurzem war das BMJ auf tiefgreifende Kritik gestoßen, als es die angestrebte Überarbeitung des Fernabsatzrechts präsentierte, vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.11.2007.

Dieser - euphemistisch formuliert - Misstand setzt sich auch aktuell fort.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hinsichtlich der Rechtssicherheit im Internethandel hat die Bundesregierung geantwortet (BT-Drs. 16/8005: PDF).

Dort sind solche Sätze zu lesen wie:

"Frage: Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne juristisch beratende Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie begründet sie ihre Meinung?

Antwort: Die Musterbelehrungen sind seit ihrer Einführung von den Unternehmen gut angenommen worden, was für ihre Praxistauglichkeit spricht. Durch die geplante Neufassung erhöht sich die Anzahl der Gestaltungshinweise nur unwesentlich.

Mit größeren Schwierigkeiten bei der Handhabung der Muster ist deshalb auch in Zukunft nicht zu rechnen."


Ganz offensichtlich scheint da jemand in einem Parallel-Universum zu leben. Anders ist Satz er Antwortende in einem Parallel-Universum zu leben, denn anders lässt sich der Satz "Mit größeren Schwierigkeiten... ist auch nicht in Zukunft zu rechnen" zu erklären.

Der geneigte Leser reibt sich auch bei folgenden Sätzen die Augen:

"Frage: Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung?

Antwort: Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit, ob Bedarf für eine Änderung der vorgeschlagenen Muster besteht. Nach Abschluss dieser Prüfung soll die gegebenenfalls angepasste Änderungsverordnung zeitnah in Kraft treten."


Die gesamte Antwort ist ein weiteres anschauliches Beispiel für die mangelnde Kompetenz der Legislative bzw. Exekutive in Sachen Online-Recht.

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