Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Berlin: Entschädigungspflicht des Staates für TK-Überwachung / Vorlage ans BVerfG

Das VG Berlin hatte bereits in der Vergangenheit (Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen in der Telekommunikation auf Kosten der privaten Dienstleister verfassungsgemäß ist. Es ging dabei nicht um die Vorratsdatenspeicherung, sondern um die Regelungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV).

In einem aktuellen Beschluss setzt das VG Berlin (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07) nun das verwaltungsrechtliche Gerichtsverfahren aus und legt die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor.

Erst vor wenigen Tagen hat das VG Berlin auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung ein Machtwort gesprochen und die Verpflichtung eines TK-Betreibers zur Einführung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 22.10.2008.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Opfer unautorisierter Zahlungen haben Anspruch auf sofortige Erstattung durch die Bank, unabhängig davon, ob ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen