Das OLG Brandenburg (Urt. v. 05.11.2008 - Az.: 7 U 29/08) hat entschieden, dass eine Firma ihre vertraglichen Pflichten erfüllt, wenn sie gegenüber Verbrauchern nur Online-Rechnungen in PDF-Form anbietet.
Ein Mobilfunk-Anbieter hatte in seinen AGB nachfolgende Klausel verwendet:
"Mit diesen Tarifen akzeptiert der Kunde, dass er eine Online-Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden“
Das Gericht sah dies - im Verhältnis zu Verbrauchern - als zulässige Klausel an. Es bestehe keine gesetzliche Regelung, in welcher Form eine Rechnung zu erfolgen habe, so dass sie auch online in PDF-Form geschehen könne. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern hingegen habe die Rechnung im Zweifel in Papierform zu erfolgen.
Da im vorliegenden Fall jedoch ein Verbraucherschutzverein geklagt hatte, prüfte das Gericht nur die Rechte der Verbraucher und ließe etwaige Rechte von Unternehmen unberührt.