Seit dem 01.01.2009 gilt eine neue Verpackungsverordnung (VerpackV). Die Neuerungen treffen den Offline- und Online-Handel gleichermaßen.
Kurz zusammengefasst haben die Änderungen zum Inhalt: Ab sofort darf ein gewerblicher Verkäufer nur noch Verpackungen in den Verkehr bringen, wenn ein Anschluss an ein Entsorgungssystem gewährleistet ist. Dabei muss nicht unbedingt der Verkäufer selbst an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Vielmehr reicht es auch, wenn nur eine einzige der an der Lieferkette beteiligten Parteien angeschlossen ist.
Der Begriff der "Verpackung" ist dabei weit gefasst, d.h. er erfasst Kartons, Packpapier, aber auch jede Form von Füllmaterial. Auch für gebrauchte Verpackungen und für Verpackungen von Importware gelten diese Pflichten.
Verstöße gegen die Pflichten der neuen VerpackV sind nicht nur Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden können, sondern zugleich auch abmahnfähige Wettbewerbsverstöße.
Insofern ist jedem Händler dringend anzuraten, die gesetzlichen Pflichten einzuhalten.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat eine sehr schöne und ausführliche FAQ zu den Neuerungen der VerpackV online gestellt.