Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Bewerbung von "Heilsteinen“ im Internet wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg (Urt. v. 21.08.2008 - Az.: 327 O 204/08) hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung von "Heilsteinen" wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte hatte online Steine angeboten, von denen sie erklärte, dass sie krankheitsvorbeugende und -lindernde Wirkungen hätten. Sie verwendete dafür den Begriff "Heilsteine". Im Rahmen der Bewerbung wies sie aber auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Heilwirkung hin.

Gleichwohl sah die Klägerin hier einen Verstoß gegen § 3 HWG, der unbelegte wissenschaftliche Behauptungen im Rahmen der Heilmittel-Werbung ausdrücklich verbietet.

Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht und bejahten eine Wettbewerbsverletzung.

Die Juristen sahen bereits in der Bezeichnung "Heilsteine" eine unzulässige Anpreisung, denn dieser Begriff erwecke den unzutreffenden Eindruck, die Produkte hätten tatsächlich heilende Wirkung.

Das Verbot gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der heilenden Wirkung hingewiesen werde. Denn dieser Hinweis erwecke die Fehlvorstellung, dass eine heilende Wirkung tatsächlich vorliege und bloß noch nicht wissenschaftlich erwiesen sei.

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Verbandsklage gegen X wegen Datenschutz scheitert, da mögliche Schäden nur individuell geprüft werden können.
ganzen Text lesen
30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen