Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Unwirksame AGB eines Schlüsseldienstes

Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. 08.04.2008 - Az.: 4 U 122/07) bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eines Schlüsseldienstes für unwirksam erklärt.

Die Regelung, dass für die "Rüst- und Fahrzeit je angebrochene 15 Minuten EUR 15,20" anfielen, während viel weiter unten die Passage "Für Rüst- u. Anfahrtszeit sowie Rüst- u. Abfahrtszeit werden bei aufwandsbezogener Abrechnung mindestens jeweils zwei Arbeitswerte berechnet" zu finden sei, sei unwirksam. Bereits durch die wechselnde Terminologie – oben Fahrzeit, unten Anfahrts- bzw. Abfahrtszeit – sei für den Kunden nicht hinreichend erkennbar, dass eine Mindestberechnung von vier Einheiten immer erfolge.

Auch der Aufschlag einer "Notdienstzulage" während der üblichen Geschäftszeiten hielten die Hammer Richter für rechtswidrig. Der Verbraucher erwarte ein solches zusätzliches Entgelt nicht während, sondern nur außerhalb der normalen Bürozeiten (z.B. am Wochenende oder nachts).

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen