Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Karlsruhe: Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung von Domains keine Straftat

Das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 21.01.2009 - Az.: 2 Ss 155/08) hat entschieden, dass derjenige, der im Internet Domains bestellt, ohne sie bezahlen zu wollen, sich nicht strafbar macht.

Die Vorinstanz, das LG Freiburg (Urt. v. 23.07.2008 - Az.: 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08), war der Ansicht, dass zwar kein Betrug vorliegt, aber ein Erschleichen von Leistungen.

Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht und sprachen den Angeklagten insgesamt frei.

Ein Computerbetrug scheide aus, da keine unbefugte Nutzung von Daten vorliege. Denn die Zugangsdaten zu dem Webhosting-Unternehmen habe der Angeklagte vertragsgemäß verwendet.

Auch ein Erschleichen von Leistungen komme nicht in Betracht, so das OLG. Denn das Passwort, das dem Beschuldigten den Zugang zu den Reservierungsmöglichkeiten der Domains ermöglichte, sei nicht an ein Entgelt geknüpft.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen