Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Rabattaktion "25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles" ohne konkrete Beschreibung der Ausnahmen wettbewerbswidrig

Eine Rabattaktion mit der Aussage "25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles" ist nur dann zulässig, wenn der Verbraucher in ausreichender Form über die Einschränkungen des Sonderangebots informiert wird. Lautet der Sternchenhinweis "Mit folgenden Einschränkungen: Gültig nur bei Neuaufträgen, ausgenommen bereits reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen, Mailings“ genügt dies nicht, da nicht hinreichend bestimmt ist, welche Waren nun von der Werbung erfasst sind und welche nicht (OLG München, Urt. v. 08.02.2018 - Az.: 6 U 403/17).

Die Beklagte betrieb mehrere Einrichtungshäuser und warb mit der Aussage online:

"25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles" .

Im Sternchenhinweis hießt es dann dazu:

"Mit folgenden Einschränkungen: Gültig nur bei Neuaufträgen, ausgenommen bereits reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings"

Das OLG München stufte dies als wettbewerbswidrig ein. 

Ein Unternehmen müsse auf etwaige Einschränkungen seines Angebots hinreichend deutlich und transparent hinweisen. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein Unternehmer einen Rabatt "auf alles" auslobe.

Im vorliegenden Fall werde nicht klar beschrieben, welche Produkte nun von der Preisreduzierung betroffen seien und welche eben nicht, so die Richter. Insbesondere der Hinweis "alle Angebote aus unseren Prospekten" sei vollkommen lebensfremd, denn es sei nicht davon auszugehen, dass ein Kunde sämtliche Prospekte, Anzeigen und Mailings des Unternehmens kenne. 

Daher erfahre der potentielle Käufer gerade nicht, ob eine bestimmte Ware nun rabattiert sei oder nicht. Dadurch verletze die Beklagte ihre Informationspflichten und verhalte sich wettbewerbswidrig.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen