Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Sixt darf für myDriver nicht mit dem Begriff "Taxi" bei Google AdWords werben

Das Unternehmen Sixt darf im Rahmen seines bei Chaffeur-Dienstes myDrivder.de nicht dem Begriff "Taxi" werben (LG Berlin, Urt. v. 04.11.2014 - Az.: 15 O 290/14).

myDriver.de, das ein Sixt-Unternehmen ist, warb für seinen Chaffeur-Dienst mit der Aussage "Taxi für Frankfurt buchen" im Rahmen von Google AdWords. Die Taxivereinigung Frankfurt a.M. e.V. ging gegen diese Art der Werbung vor.

Zu Recht wie das LG Berlin nun entschied. Denn es werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Anbieter um ein lizensiertes Taxi-Unternehmen handle, was aber gerade nicht der Fall sei. myDriver.de verfüge gerade nicht über eine Taxi-Erlaubnis, sondern sei lediglich ein Chaffeur-Dienst.

Daher liege in der gebuchten Aussage ein Wettbewerbsverstoß, der zu unterlassen sei.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen