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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Sixt darf für myDriver nicht mit dem Begriff "Taxi" bei Google AdWords werben

Das Unternehmen Sixt darf im Rahmen seines bei Chaffeur-Dienstes myDrivder.de nicht dem Begriff "Taxi" werben (LG Berlin, Urt. v. 04.11.2014 - Az.: 15 O 290/14).

myDriver.de, das ein Sixt-Unternehmen ist, warb für seinen Chaffeur-Dienst mit der Aussage "Taxi für Frankfurt buchen" im Rahmen von Google AdWords. Die Taxivereinigung Frankfurt a.M. e.V. ging gegen diese Art der Werbung vor.

Zu Recht wie das LG Berlin nun entschied. Denn es werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Anbieter um ein lizensiertes Taxi-Unternehmen handle, was aber gerade nicht der Fall sei. myDriver.de verfüge gerade nicht über eine Taxi-Erlaubnis, sondern sei lediglich ein Chaffeur-Dienst.

Daher liege in der gebuchten Aussage ein Wettbewerbsverstoß, der zu unterlassen sei.

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