Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Streitwert bei Print-Veröffentlichungen um 2/3 höher als bei Online-Veröffentlichungen

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnkosten-streitwert-fuer-print-veroeffentlichungen-zwei-drittel-hoeher-als-bei-online-publikationen-landgericht-berlin-20090319.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.03.2009 - Az.: 27 O 1234/08) hat entschieden, dass der Streitwert bei Online-Veröffentlichungen bei 1/3 des Streitwertes für Print-Publikationen liegt.

Die Beklagte war Herausgeberin ein Zeitung, die auch in einer Online-Version angeboten wurde. Wegen der rechtswidrigen Berichterstattung in ihrer Print- und Online-Ausgabe machte die Klägerin Unterlassungsansprüche geltend. Für die identischen Verstöße in der Zeitung und in der Internet-Ausgabe wurde derselbe Streitwert angesetzt. 

Zu Unrecht wie die Berliner Richter feststellten. Grundsätzlich sei bei Print- und Online-Ausgaben von unterschiedlichen Streitwerten auszugehen. Unter Berufung auf das KG Berlin bestimmten die Richter den Wert für den Online-Bereich bei 1/3 der Summe, die bei Print-Erzeugnissen gelte.

Eine nähere Begründung fehlt. In den Entscheidungsgründen heißt es vielmehr lapidar:

"Die von der Klägerin für ihr Vorgehen (...) festgesetzten Gegenstandswerte sind angemessen und überschreiten jedenfalls nicht die Grenze der Unbilligkeit, mit Ausnahme des für die Online-Veröffentlichung angesetzten Wertes.

Üblicherweise hält die Kammer bei Online-Veröffentlichungen etwa ein Drittel des Werts einer im Übrigen vergleichbaren Print-Veröffentlichung für angemessen (vgl. KG, Beschluss vom 27.07.2004, 9 W 70/04).

Im vorliegenden Fall wären dies statt der von der Klägerin angesetzten 20.000 EUR bei der Print-Veröffentlichung 7.000 EUR. Damit ist jedenfalls ein Wert von 20.000 EUR, der mehr als das Doppelte des von der Kammer für angemessen Gehaltenen beträgt, unbillig überhöht."

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen