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Kategorie: Onlinerecht

AG Kassel: TK-Anbieter hat kein Entgelt-Anspruch für Zusendung von Papierrechnung

Ein Telekommunikations-Anbieter hat keinen Entgelt-Anspruch für Zusendung einer  Papierrechnung, wenn die abgerechnete Dienstleistung nicht vollständig über elektronische Medien erbracht wird <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile telekommunikations-anbieter-darf-keine-extra-kosten-fuer-zusendung-von-papierrechnungen-verlangen-amtsgericht-kassel-20150304 _blank external-link-new-window>(AG Kassel, Urt. v. 04.03.2015 - Az.: 435 C 4822/14).

Ein TK-Anbieter verlangte u.a. für die Zusendung einer Papier-Rechnung ein gesondertes Entgelt (zwischen 2,50 - 4,00 EUR). Als der Kunde nicht zahlte, ging das Unternehmen vor Gericht.

Das AG Kassel lehnte den Anspruch ab.

Die Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform könnten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (u.a. <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile fuer-papierrechnung-duerfen-keine-extra-kosten-anfallen--bundesgerichtshof-20141009 _blank external-link-new-window>BGH, Urt. v. 09.10.2014 - Az.: III ZR 32/14) nur dann verlangt werden, wenn – der Vertrieb der Dienstleistung ausschließlich über elektronische Medien erfolge. Das dies in der vorliegenden Konstellation aber gerade nicht der Fall sei, bestehe kein Anspruch.

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