Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: Torrent-Datei alleine ist keine Urheberrechtsverletzung

Das AG München (Urt. v. 15.03.2013 - Az.: 111 C 13236/12) hat entschieden, dass das Anbieten einer Torrent-Datei noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der betreffende Rechteinhaber klagte auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Der Beklagte hatte eine Torrent-Datei angeboten, nicht jedoch das Werk selbst.

Das AG München hat dies als zulässig angesehen. Es sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben, insbesondere liege dadurch auch kein Fall der öffentlichen Zugänglichmachung vor.

Denn die Torrent-Datei enthalte das urheberrechtsverletzende Werk nicht selbst, sondern bestehe lediglich aus der Information, unter welcher Web-Adresse der Zieldownload bereitstünde. Darin sei noch kein Rechtsverstoß zu sehen.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen