Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Das OLG Köln hat sich in einer Entscheidung (Beschl. v. 26.07.2018 - Az.: 9 W 15/18) über den genauen Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 34 BDSG a.F. geäußert.

Die verklagte Versicherungsgesellschaft war in der Vergangenheit verurteilt worden, dem Kläger eine vollständige Datenauskunft nach § 34 BDSG a.F. zu geben. 

Der Kläger verlangte nun auf Basis dieses Urteils auch die in der elektronisch geführten Versicherungsakte gespeicherten Korrespondenz (wie z.B. die Schadensmeldungen des Klägers).

Das OLG Köln stufte dieses Begehren als unberechtigt ein. 

Der Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG a.F. beziehe sich nur auf die zu der Person gespeicherten Daten und nicht auf weiterführende Dokumente, so die Richter.

Vom Umfang her sei auf eine bloße Auskunft begrenzt und nicht auf weitergehende Verpflichtungen. Insbesondere die Herausgabe oder Vorlage von Unterlagen, in denen sich die personenbezogenen Daten befänden, könne nicht verlangt werden. Rechtliche Bewertungen oder Analysen fielen ebenfalls nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen
27. August 2026
Selbst wenn eine Behörde einen DSGVO-Auskunftsantrag für exzessiv hält, muss sie dem Antragsteller innerhalb der gesetzlichen Frist antworten und darf…
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen