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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG München: Unternehmensname mit Zusatzangabe des Ortes rechtmäßig

Ein Ortsname darf auch dann in einem Firmennamen verwendet werden, wenn das Unternehmen keine führende Stellung in der Region hat <link http: www.online-und-recht.de urteile ortsangabe-in-unternehmensnamen-ohne-fuehrende-stellung-im-ort-zulaessig-31-wx-117-09-oberlandesgericht-muenchen-20100428.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 28.04.2010 - Az.: 31 Wx 117/09).

Die Klägerin wollte sich mit ihrem Firmennamen "Münchner Hausverwaltung GmbH" in das Handelsregister eintragen lassen. Dies lehnte die Behörde ab, da gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstoßen werde. Einen Zusatz mit Ortsangabe dürfe nur das Unternehmen verwenden, dass auch eine führende wirtschaftliche Position in der Region habe.

Die Münchener Richter erteilten dieser Ansicht eine klare Absage.

Es sei für die Eintragung ins Handelsregister nicht notwendig, dass die Klägerin eine führende Stellung inne habe. Eine Irreführung entfalle, da bei der Aufnahme von Ortsangaben ein realer Bezug zu dem bezeichneten Ort nicht notwendig sei und der Verbraucher auch nicht davon ausgehe.

Da keine kleinlichen Maßstäbe hinsichtlich des Gebietes angelegt werden dürften, reiche es aus, dass die Firma in dem benannten Wirtschaftsraum tätig sei.

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