Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Urheberrecht

LG Braunschweig: Unwirksame AGB-Klauseln von Braunschweiger Zeitung gegenüber freien Journalisten

Der Braunschweiger Zeitungsverlag handelt rechtswidrig, wenn er gegenüber freien Journalisten AGB-Klauseln nutzt, welche die Journalisten unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bedingungen massiv von dem gesetzlichen Leitbild abweichen und eine unangemessene Vergütung beinhalten <link http: www.online-und-recht.de urteile benachteiligung-freier-journalisten-durch-verwendung-unwirksamer-agb-klauseln-9-o-1352-11-landgericht-braunschweig-20110921.html _blank external-link-new-window>(LG Braunschweig, Urt. v. 21.09.2011 - Az.: 9 O 1352/11).

Der Kläger ging gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag vor, der in seinem "Vertrag über freie Mitarbeit" gegenüber Journalisten zahlreiche Klauseln verwende, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen würden. 

Das LG Braunschweig gab der Klägerseite Recht.

Die Richter werteten die AGB-Klauseln als unverhältnismäßig und klar benachteiligend.

Vorliegend bestimmten die Regelungen, dass die freien Mitarbeiter Pauschalhonorare erhielten und sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen müssten. Der Mitarbeiter habe keine Einflussmöglichkeit auf die Zeitung, da die AGB-Klauseln vorformuliert seien. Dies stelle eine massive Benachteiligung dar, da lediglich die Interessen der Zeitung beachtet würden.

Rechts-News durch­suchen

25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Die Witwe Helmut Kohls erhält teils Unterlassung gegen Buchpassagen, aber keine Auskunft oder Gewinnabschöpfung.
ganzen Text lesen
22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen