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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Waren mit dem Zusatz "Germany" müssen in Deutschland hergestellt sein

Waren, die den Zusatz "Germany" tragen, müssen in Deutschland hergestellt sein <link http: www.online-und-recht.de urteile produkte-mit-zusatz-germany-muessen-in-deutschland-hergestellt-sein-oberlandesgericht-frankfurt_am-20151015 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.10.2015 - Az.: 6 U 161/14).

Die Beklagte bewarb ihre Produkte mit dem Zusatzbegriff "Germany", stellte diese jedoch in China her. Die Klägerin sah hierin eine Irreführung und klagte.

Zu Recht wie das OLG Frankfurt a.M. nun entschied.

Verbraucher würden in dem plakativen Zusatz "Germany" einen Hinweis darauf sehen, dass die Produkte in Deutschland hergestellt wurden. Dies aber sei nicht der Fall. Die Ware würde unstreitig im Ausland gefertigt, so dass eine Irreführung vorliege.

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