Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Waren mit dem Zusatz "Germany" müssen in Deutschland hergestellt sein

Waren, die den Zusatz "Germany" tragen, müssen in Deutschland hergestellt sein <link http: www.online-und-recht.de urteile produkte-mit-zusatz-germany-muessen-in-deutschland-hergestellt-sein-oberlandesgericht-frankfurt_am-20151015 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.10.2015 - Az.: 6 U 161/14).

Die Beklagte bewarb ihre Produkte mit dem Zusatzbegriff "Germany", stellte diese jedoch in China her. Die Klägerin sah hierin eine Irreführung und klagte.

Zu Recht wie das OLG Frankfurt a.M. nun entschied.

Verbraucher würden in dem plakativen Zusatz "Germany" einen Hinweis darauf sehen, dass die Produkte in Deutschland hergestellt wurden. Dies aber sei nicht der Fall. Die Ware würde unstreitig im Ausland gefertigt, so dass eine Irreführung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen