Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Weitere einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer

Das LG Frankfurt a.M. hat gegen einen weiteren Uber-Fahrer das zivilrechtliche Verbot ausgesprochen, Mitfahrdienstleistungen anzubieten <link http: www.taxi-deutschland.net images presse _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.09.2014 - Az.: 2-03 O 342/14).

Es handelt sich dabei um die - soweit ersichtlich - zweite Untersagung gegen einen Uber-Fahrer. Erst vor kurzem war das <link http: www.dr-bahr.com news erstes-zivilrechtliches-verbot-gegen-uber-fahrer.html _blank external-link-new-window>erste Verbot bekannt geworden.

Die einstweilige Verfügung gegen Uber selbst wurde dagegen vor kurzem mangels Eilbedürftigkeit <link http: www.dr-bahr.com news einstweilige-verfuegung-gegen-us-startup-uber-mangels-eilbeduerftigkeit-aufgehoben.html _blank external-link-new-window>aufgehoben, auch wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung erklärte, dass inhaltlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben sei. Die klägerische Taxi-Vereinigung hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Zwischenzeitlich scheint die Taxi-Vereinigung ihre Strategie zu wechseln und nicht nur gegen Uber, sondern auch gegen die deutschen Fahrer vorzugehen. So heißt es in einer <link http: www.taxi-deutschland.net index.php presse pressemitteilung _blank external-link-new-window>Pressemitteilung:

"Aus Sicht des Unternehmens Uber sind Rechtsbrüche in Deutschland ein rein finanzielles Problem. Die Unternehmensspitze in Holland ist von deutschen Ordnungsbehörden schwer zu greifen.

Taxi Deutschland kündigte an: „Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen Uberpop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen.“

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Fitnessstudio darf die Handtuchpauschale nicht per E-Mail ohne Zustimmung des jeweiligen Mitglieds erhöhen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen