Das LSG Rheinland-Pfalz <link http: www.online-und-recht.de urteile krankenkasse-darf-nicht-mit-bonussystem-von-versandapotheke-werben-l-5-kr-57-09-b-er-landessozialgericht-rheinland-pfalz-20090604.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.06.2009 - Az.: L 5 KR 57/09 B ER) hat entschieden, dass eine Krankenkasse nicht mit dem Bonussystem einer bekannten niederländischen Versandapotheke werben darf.
Klägerin war eine Apotheke, Beklagte eine Krankenkasse. Die Beklagte versendete an ihre Mitglieder Werbebroschüren einer holländischen Versandapotheke. In dem Anschreiben wurde hervorgehoben, dass bei einer Bestellung ein persönlicher Bonus gewährt würde.
Die Richter sahen hierin einen Verstoß gegen das der Krankenkasse gesetzlich auferlegte Neutralitätsgebot. Die Werbung mit dem Bonus sei keine sachliche Information mehr, sondern beeinflusse den Kunden in unzulässiger Weise.
Der Verbraucher werde nicht mehr die neutralen Details des Angebots wahrnehmen, sondern nur noch Augen für das Vergütungssystem haben. Eine solche gesteigerte Anlockwirkung sei nicht rechtmäßig.