Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Celle: Werbung einer Fahrschule mit "Ab-Preisen" wettbewerbswidrig

Die Werbung einer Fahrschule mit "Ab-Preisen" ist wettbewerbswidrig <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 21.03.2013 - Az.: 13 U 134/12).

Das verklagte Fahrschul-Unternehmen warb für seine Leistungen mit der Aussage "ab 1.450 EUR".

Das OLG Celle stufte dies als Verstoß gegen <link http: www.gesetze-im-internet.de fahrlg __19.html _blank external-link-new-window>§ 19 Abs.1 FahrlG ein. Nach dieser Norm müssen die einzelnen Entgelte detailiert und einzeln wiedergegeben werden.

An diese Verpflichtung halte sich das Unternehmen nicht, so die Richter. Anstatt die einzelnen Summen getrennt anzugeben, werde hier mit einem "Ab-Preis" geworben. Dadurch würden aber nicht die Vorgaben des § 19 FahrlG eingehalten.

Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit dem LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 21.09.2011 - Az.: 3-08 O 101/11), das die GROUPON-Werbung einer Fahrschule mit einem Pauschalpreis als wettbewerbswidrig einstufte.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen