Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zahnarzt-Angebote auf Groupon grundsätzlich zulässig

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zahnarzt-werbung-auf-groupon-grundsaetzlich-zulaessig--bundesgerichtshof-20150521 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.05.2015 - Az.: I ZR 183/13) hat entschieden, dass Zahnarzt-Angebote auf der Internet-Plattform Groupon grundsätzlich zulässig sind. 

Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Zivilrichter, ob das Geschäftsmodell von Groupon die Gefahr begründe, dass ein vertraglich mit ihr verbundener Zahnarzt sich bei der Behandlung eines Gutscheininhabers nicht am Patientenwohl orientiere, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. 

Eine solche Gefahr sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Denn die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Groupon und dem jeweiligen Zahnarzt seien so formuliert, dass den Mediziner keine Nachteile treffen würden, wenn er die Behandlung eines Gutscheininhabers ablehne.

Daher sei das Geschäftsmodell grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen