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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Zeitungsartikel über Absprachen im Bereich Sponsoring rechtfertigt Durchsuchung

Das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile verdacht-kartellrechtlicher-absprachen-rechtfertigt-durchsuchungsbeschluss-27-qs-49-08-landgericht-bonn-20080925.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.09.2008 - Az.: 27 Qs 49/08) hat entschieden, dass der durch einen Presseartikel ausgelöste Verdacht kartellrechtswidriger Absprachen eine Hausdurchsuchung rechtfertigt.

Das Bundeskartellamt ermittelte gegen den Kläger wegen des Verdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Bereich des Sportmarketings. Anlass des Verfahrens waren zwei Presseartikel aus einem Online-Portal, wo es u.a. hieß:

" Es kann nicht sein, dass der X und der Y-Verband sich gegenseitig Konkurrenz bei den Sponsorenverhandlungen machen. Für die Zukunft besteht hier sicherlich Abstimmungsbedarf.

Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die verhindern soll, dass sich X und Y auf dem Sponsorenmarkt ins Gehege kommen."

Aufgrund dieser Äußerungen erwirkte das Kartellamt bei den betroffenen Firmen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Hiergegen legte die Klägerin Rechtsmittel ein.

Zu Unrecht wie die Bonner Richter entschieden. Die Durchsuchung sei rechtmäßig gewesen.

Denn zum Zeitpunkt der Anordnung des Beschlusses habe der Verdacht einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit bestanden. In diesem Sinne handle derjenige ordnungswidrig, der eine Vereinbarung treffe oder Verhaltensweisen aufeinander abstimme, die eine Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

In dem Presseartikel sei eine solche unlautere Absprache beschrieben, denn X und der Y-Verband würden sich die Kunden untereinander aufteilen.

Es sei auch strafprozessual ausreichend, dass sich der Verdacht lediglich aus den Presseberichten und keine sonstigen Fakten vorlägen. Denn die Artikel beschränkten sich nicht auf vage Angaben "gut unterrichteter Quellen", sondern beschrieben ganz konkrete Vorgänge, welche mit Beweisen unterlegt gewesen seien. Es handle sich dabei daher qualitativ um etwas anderes als reine Vermutungen.

 

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