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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LSG Stuttgart: Zwischen Krankenkassen besteht Wettbewerbsverhältnis

Das LSG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile krankenkassen-sind-wettbewerber-l-11-kr-3727-09-er-b-landessozialgericht-stuttgart-20091102.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.11.2009 - Az.: L 11 KR 3727/09 ER-B) hat noch einmal bekräftigt, dass ein Wettbewerbsverhältnis auch zwischen zwei Krankenkassen bestehen kann.

Die klagende Krankenkasse nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Nach Ansicht der Klägerin habe die Beklagte in ihrem Informationsblatt über hausarztzentrierte Versorgung Äußerungen getätigt, welche rufschädigend seien. Die Beklagte habe pauschale Behauptungen aufgestellt, die Verwirrung bei den Mitgliedern auslösen würden.

Die verklagte Krankenkasse war der Ansicht, es bestehe bereits kein Wettbewerbsverhältnis, so dass wettbewerbsrechtliche Ansprüche von vornherein ausschieden.

Dem sind die Stuttgarter Sozialrichter nicht gefolgt, sondern haben ein Wettbewerbsverhältnis bejaht. Ausdrücklich weisen die Juristen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass zwischen den Parteien durchaus ein Wettbewerbsverhältnis bestehe und die Klägerin grundsätzlich berechtigt sei, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte geltend zu machen.

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