Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Die Online-Plattform YouTube haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-der-online-plattform-youtube-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-308-o-27-09-landgericht-hamburg-20100903.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2010 - Az.: 308 O 27/09).

Der Rechteinhaber eines Musikwerkes nahm den bekannten Online-Dienst auf Unterlassung und auf Auskunft (zur Vorbereitung eines späteren Schadensersatzanspruches) in Anspruch.

Die Hamburger Richter bestätigten die Haftung.

Das Portal habe sich die fremden Inhalte zu Eigen gemacht, so dass sich erhöhte Prüfpflichten ergeben würden.

YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da der Dienst auch anonym genutzt werden könnte. Insofern müsse vielmehr ein einzelfallbezogener Nachweis erfolgen. 

Rechts-News durch­suchen

14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
24. September 2026
Wenn sich der Lizenzwert eines urheberrechtlich geschützten Songs mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht verlässlich schätzen lässt, muss kein…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen