Erwirbt ein Käufer ein Softwarepaket mit einem nur zeitlich begrenzten Upgrade, ohne dass ihn der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrages darauf aufmerksam macht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten <link http: www.online-und-recht.de urteile rueckabwicklung-von-softwarevertrag-wegen-zeitlich-begrenztem-upgrade-29-c-502-10-amtsgericht-essen-20110715.html _blank external-link-new-window>(AG Essen, Urt. v. 15.07.2011 - Az.: 29 C 502/10).
Der Kläger erwarb bei dem Beklagten die ältere Version einer Software. In dem Paket war auch eine Upgrade-Funktion auf die neuere Fassung enthalten. Wie sich jedoch wenig später herausstellte, war - was der Verkäufer verschwiegen hatte - die Upgrade-Möglichkeit nur zeitlich begrenzt durchführbar. Der Kläger wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten.
Zu Recht wie das AG Essen entschied.
Eine zeitliche Begrenzung des Upgrades sei nicht vom Verkäufer erwähnt worden.
Bei diesem Umstand handle es sich um eine kaufentscheidende Tatsache. Denn die Bereitschaft, lediglich ein zeitlich begrenzte Aktualisierungs-Möglichkeit zu erwerben, sei gering. Vielmehr erwarte der Käufer zutreffend, dass die Funktion unbegrenzt zur Verfügung stehe.