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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Zeitung haftet als Verbreiter für rechtsverletzendes Online-Interview

Distanziert sich eine Zeitung nicht ausreichend von den Inhalten eines veröffentlichten Online-Interviews, so haftet sie als Verbreiter für Rechtsverletzungen mit, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile stoererhaftung-einer-zeitung-fuer-wahrheitswidrigen-interviewinhalt-27-s-15-08-landgericht-berlin-20090428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.06.2009 - Az.: 27 S 1/09).

Die beklagte Zeitung veröffentlichte online ein Interview, in dem behauptet wurde, dass das klägerische Unternehmen mit dem ehemaligen Staatssekretär im sächsischen Wirtschaftsministerium Beraterverträge abgeschlossen habe. Die Klägerin fühlte sich durch die unwahren Äußerungen in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt.

Zu Recht wie die Berliner Richter entschieden. Das Interview stelle einen unberechtigten Eingriff dar.

Die Beklagte hafte als Verbreiter mit, da sie sich nicht ausreichend von den Äußerungen des Interviewten distanziert habe. Auch habe die Beklagte es unterlassen, der Klägerin die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben.

Selbst wenn sich die Beklagte die Äußerungen nicht zu eigen gemacht habe, so treffe sie doch zumindest die Verbreiterhaftung. Denn an der Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen bestehe kein öffentliches Informationsinteresse, so dass die Beklagte die Behauptung nicht hätte ungeprüft weitergeben dürfen. Insofern hafte sie für die Rechtsverletzung.

Erst vor kurzem hatte das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile stoererhaftung-einer-zeitung-fuer-wahrheitswidrigen-interviewinhalt-27-s-15-08-landgericht-berlin-20090428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2009 - Az.: 27 S 15/08) in einem identischen Fall ebenso entschieden.

 

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