Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Zu niedriges Architekten-Honorar auf MyHammer.de wettbewerbswidrig

Gibt ein Architekt im Rahmen einer Ausschreibung auf einer Internetseite (hier: MyHammer.de) zu einem Bauvorhaben ein Angebot ab, so verhält er sich wettbewerbswidrig, wenn er nicht den gesetzlichen Mindestpreis der Honorarverordnung anbietet, sondern ein Drittel unter dem Mindestsatz liegt. Die Honorarverordnung sieht diesen Mindestsatz vor, da Architekten und Ingenieure vor einem ruinösen Preiskampf geschützt werden sollen<link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbsverstoss-durch-angabe-falscher-architektenhonorare-in-ausschreibung-5-u-178-08-oberlandesgericht-hamburg-20101027.html _blank external-link-new-window> (OLG Hamburg, Urt. v. 27.10.2010 - Az.: 5 U 178/08).

Der verklagte Architekt hatte auf der Online-Plattform MyHammer.de ein Angebot für eine ausgeschriebene Bau-Sanierung abgegeben und dabei den gesetzlichen Mindestpreis der Honorarvereinbarung für Architekten und Ingenieure (HOAI) um 1/3 unterschritten.

Die Hamburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Die Mindestsätze der HOAI seien eine Art Schutzvorschrift für Architekten und Ingenieure, da diese vor einem ruinösen Preiskampf auf dem freien Markt geschützt werden sollten. Dies sei gerade im Bauwesen notwendig.

Der Beklagte habe sich nicht daran gehalten, da sein Angebot ein Drittel unter diesem Mindestsatz gelegen habe. Insofern sei sein Handeln rechtswidrig.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen