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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben gegen Presse Unterlassungsanspruch

Personen, die auf einem Foto zufällig im Hintergrund während ihres Urlaubs abgebildet haben, haben gegen die entsprechenden Presseverlage einen Unterlassungsanspruch <link http: www.online-und-recht.de urteile veroeffentlichung-von-bildern-einer-person-die-zufaellig-in-der-naehe-eines-prominenten-steht--bundesgerichtshof-20150421 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 21.04.2015 - Az.: VI ZR 245/14).

Die verklagte BILD-Zeitung berichtete über einen Raubüberfall auf einen bekannten Profifussballer auf Mallorca. In dem Bericht hieß es:

"Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir ... - Star A. (25) in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat."

Daneben war ein Foto abgelichtet, das den Fussballer zeigte am Strand on El Arenal zeigte. Im Hintergrund war die Klägerin in Badekleidung (Bikini) auf einer Liege am Strand zu erkennen.

Der BGH stufte dies als unzulässig ein.

Die veröffentlichten Bilder zeigten die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die zudem in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehe. Daher würden die Interessen der Klägerin überwiegen und das Foto hätte nicht veröffentlicht werden dürfen.

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