Bestehen Zweifel bei der Übertragung von Markenrechten, kann das DPMA eine Umschreibung ablehnen <link http: www.online-und-recht.de urteile zweifel-an-rechtsuebergang-koennen-markenumschreibung-verhindern-26-w-pat-97-08-bundespatentgericht--20100915.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 15.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 97/08).
Für die Markeninhaberin war seit über zehn Jahren eine Wort-Bild-Marke eingetragen. Der Insolvenzverwalter erklärte gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Markeninhaberin eröffnet worden ist und bat um Mitteilung der für die Markeninhaberin beim Amt bestehenden Schutzrechte.
Die Klägerin erklärte hierzu, dass bereits vor zehn Jahren ein Vertrag zur Abtretung der Markenrechte abgeschlossen worden sei und sie daher nunmehr Inhaberin der Marke sei. Ein Umschreibungsantrag sei bereits gestellt worden. Die Markenabteilung hatte Zweifel an der Rechtsübertragung und wies den Antrag zurück. Daher ersuchte die Klägerin gerichtliche Hilfe.
Die Richter lehnten eine Übertragung ab.
Sie schlossen sich der Argumentation des Deutschen Patent- und Markenamtes an und erklärten, dass sie Zweifel an der Rechteübertragung hätten. Diese seien auch begründet, weil der angebliche Abtretungsvertrag bereits zehn Jahre alt und nun plötzlich und vor allem erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt worden sei.