Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

EuGH: Zwei neue Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verletzungen

Der EuGH hat in zwei neuen Entscheidungen klargestellt, dass bei Datenschutzverletzungen ein tatsächlicher Schaden vorliegen muss, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu fordern.

In zwei neuen Entscheidungen hat sich der EuGH erneut dem Thema des Schadensersatzanspruches nach Art. 82 DSGVO bei Datenschutzverletzungen geäußert.
 

1. Steuerberater schickt Steuerunterlagen irrtümlich an Dritten (EuGH, Urt. v. 20.06.2024 - Az.: C‑590/22):

Wenn der Steuerberater irrtümlich die Steuerunterlagen des Mandanten an die falsche Adresse gesendet, sodass sie in die Hände von Dritten gelangen.

Die wesentlichen Punkte der Entscheidung sind:

a. Schaden: 
Ein Verstoß allein reicht nicht, um Schadensersatz zu verlangen. Es muss ein materieller oder immaterieller Schaden vorliegen.

b. Befürchtungen: 
Die bloße Angst vor möglichen Datenschutzverletzungen begründet keinen Schadensersatzanspruch.

c. Bemessung des Schadensersatzes: 
Kriterien für Geldbußen (Art. 83 DSGVO) sind nicht auf Schadensersatz anwendbar, und die Höhe des Ersatzes sollte nicht allein der Abschreckung dienen.

Volltext der Entscheidung hier.
 

2. Schadensersatzansprüche gegen den bekannten Broker Scalable Capital (EuGH, Urt. v. 20.06.2024 - Az.: C‑182/22 und C‑189/22):

Datenschutzverletzungen beim bekannten Broker Scalable Capital durch Verstoß gegen technische Sorgfaltspflichten (Art. 32 DSGVO)
Die wesentlichen Punkte der Entscheidung sind:

a. Ausgleichsfunktion: 
Der Schadenersatz dient ausschließlich dem Ausgleich des erlittenen Schadens, nicht der Bestrafung oder Abschreckung.

b. Schadensermittlung: 
Es muss ein tatsächlicher, nicht nur hypothetischer Schaden vorliegen.

c. Geringfügige Schäden: 
Auch geringe Schäden können ersatzfähig sein, jedoch ohne symbolische Bedeutung.

d. Identitätsdiebstahl: 
Ein Identitätsdiebstahl liegt erst vor, wenn Daten tatsächlich missbraucht werden, nicht schon bei ihrem Diebstahl.

Volltext der Entscheidung hier.

Rechts-News durch­suchen

13. November 2025
Die SCHUFA darf Positivdaten von Mobilfunkkunden zur Betrugsprävention erhalten, entschied der BGH zugunsten des Telekommunikation-Anbieters.
ganzen Text lesen
07. November 2025
Wer wegen seiner Tätigkeit konkret gefährdet ist, kann eine Auskunftssperre im Melderegister verlangen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen