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Diese Woche ist vor allem die Entscheidung des LG Düsseldorf (kein SchE bei unberechtigter Abmahnung) hervorzuheben, bei der es sich um ein Folge-Urteil der bekannten "Webspace"-Fälle handelt. Auch die Urteile des LG München (Handy-Kurzanrufe unlauter) und LG Hamburg (Briefkasten-Werbung ohne Absender rechtswidrig) sind hier zu nennen. Insbesondere im außergerichtlichen Bereich gab es wichtige Meldungen: Software-Patente im EU-Parlament, Selbstverpflichtung der ARD und DVD-Nutzung nach neuem Urheberrecht (Regio-Code, CSS).
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Die Themen im Überblick:
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1. LG Düsseldorf: Kein Schadensersatz bei unberechtigter Abmahnung
2. LG Hamburg: Briefkasten-Werbung ohne Absender rechtswidrig
3. LG München: Handy-Kurzanrufe unlauter
4. eBay: BKartA verhängt Bußgelder wegen unzulässiger Preisbindung
5. Neue 0190-Dialer-Urteile
6. Selbstverpflichtung der ARD: Rückzug aus dem Internet
7. Software-Patente: Quo Vadis?
8. Neues Urheberrecht: DVD-Nutzung (CSS, Regio-Code)
9. In eigener Sache: Rechts-FAQ "Neue Medien" erweitert
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1. LG Düsseldorf: Kein Schadensersatz bei unberechtigter Abmahnung
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Das LG Düsseldorf (Urt. v. 10.09.2003 - Az.: 2a O 126/03 = http://transpatent.com/ra_krieger/rezi-goa.html ) hatte in einem aktuellen Fall über eine unberechtigte Markenrechts-Abmahnung zu entscheiden und ob diese einen Schadensersatz-Anspruch des zu Unrecht Abgemahnten begründet.
Hintergrund der Geschichte ist die wohl inzwischen als legendär zu bezeichnende Markeneintragung "Webspace". Anfang Juli 1999 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Marke „Webspace“ eingetragen. Kurze Zeit später erfolgten eine Vielzahl von Abmahnungen des Marken-Inhabers, die mehrfach zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Das dabei bekannteste Urteil ist das des LG München I (Urt. v. 08.12.1999 - Az.: 7 HK O 14840/99 = http://www.jurpc.de/rechtspr/20000126.htm ), in dem festgestellt wurde, dass es sich hier um eine unzulässige Serienabmahnung handle, die "zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" ausgesprochen wurde. Kurze Zeit später wurde die Marke gelöscht. Vgl. zu den ganzen Ereignissen die Promotion von RA Dr. Bahr: Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (S. 200ff) = http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=promotion.html
In dem aktuellen Urteil verlangte nun ein Abgemahnter Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten für die Abwehr der Abmahnung. Da hier zum Zeitpunkt der Abmahnung schon das Löschungsverfahren beantragt war, habe der Abmahner nicht mehr im guten Glauben gehandelt, so die Klägerseite.
Das LG Düsseldorf hat diese Rechtsansicht nicht geteilt. Es ist der Meinung, dass ein Verschulden des Abmahners hier nicht vorliege, weil er mindestens bis zur Löschung der Marke auf die Rechtsbeständigkeit habe vertrauen dürfen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Sowohl in der Begründung als auch vom Ergebnis her ein unzutreffendes Urteil. Das Gericht stellt nicht klar genug heraus, dass die ständige Rechtsprechung zwischen unberechtigten Abmahnungen aus gewerblichen Schutzrechten und aus allgemeinem Wettbewerbsrecht differenziert (vgl. dazu grundlegend RA Dr. Bahr: Ansprüche des Abgemahnten bei unberechtigten Wettbewerbsabmahnungen = http://www.dr-bahr.com/download/unberechtigte_abmahnung.pdf ).
Die richterlichen Ausführungen beziehen sich weitestgehend auf Abmahnungen aus allgemeinem Wettbewerbsrecht (z.B. Verstoss gegen die PreisAngabenVO).
Es wäre aber zu prüfen gewesen, ob nicht auch ein Schadensersatzanspruch aus allgemeinem Deliktsrecht in Frage kommt. Hier wurde aufgrund einer angeblicher Markenverletzung und somit aus einem gewerblichen Schutzrecht abgemahnt. Nach ständiger Rechtsprechung kann in diesen Konstellationen ein deliktischer Schadensersatzanspruch (§ 823 Abs. 1 BGB) gegeben sein. Denn der Abmahnende hätte sich durch eine gewissenhafte Prüfung und aufgrund vernünftiger und billiger Überlegungen die Überzeugung verschaffen müssen, dass sein Schutzrecht rechtsbeständig ist.
Ob eine solche gewissenhafte Prüfung durch den Abmahner geschah wurde von den Richter nicht eingehend überprüft. Vielmehr wird pauschal festgestellt:
"Nach Auffassung, der Kammer hätte der Beklagte auch nicht aufgrund vernünftiger und billiger Überlegungen davon überzeugt sein müssen, dass die zu seinen Gunsten eingetragene Marke (...) keine hinreichende Unterscheidungskraft aufweist.
Selbst wenn der Beklagte aufgrund des eingeleiteten Löschungsverfahrens bloße rechtliche Zweifel gehabt haben sollte, dass die Marke mangels Kennzeichnungskraft nicht eintragungsfähig ist, reicht dies (...) eben nicht aus. Da zudem das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke vielmehr zunächst eingetragen hat, konnte der Beklagte gerade nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass ihm Ansprüche aus dieser Marke auf keinen Fall zustehen."
Eine solche Argumentation würde dazu führen, dass der Inhaber einer Marke quasi nie bösgläubig ist und daher für eine unberechtigte Abmahnung in keinen Fällen haftet. Das erscheint angesichts der oftmals widersprüchlichen Marken-Eintragungspraxis des DPMA mehr als zweifelhaft.
Auch hätte hier berücksichtigt werden müssen, dass der Markeneintragungs-Antrag ursprünglich schon im Februar 1998 gestellt wurde, die Eintragung jedoch erst knapp 1 ½ Jahre später geschah. Was daran lag, dass schon damals die Markenstelle des DPMA rügte, dass der Begriff „Webspace“ lediglich beschreibenden Charakter habe und nicht unterscheidungsfähig sei.
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2. LG Hamburg: Briefkasten-Werbung ohne Absender rechtswidrig
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In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 12.9.2003 - Az.: 312 O 707/03) bestätigt, dass durch die Änderung des § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei persönlich adressierten Werbeschreiben auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und die Adresse benannt werden muss, an die der Widerspruch geschickt werden kann.
Dies mussten in der Vergangenheit schon die Tages-Zeitungen "Handelsblatt" (LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.7.2003 - Az.: 12 O 217/03) und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.6.2003 - Az.: 2 06 O 247/03) erfahren.
In dem aktuellen Verfahren obsiegte nun die Verbraucher-Zentrale Hamburg gegenüber "Gruner + Jahr".
Eine fehlende Belehrung ist nach § 43 Abs.1 Nr.3 BDSG nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern dürfte in aller Regel zugleich einen abmahnfähiger Verstoß gegen § 1 UWG begründen.
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3. LG München: Handy-Kurzanrufe unlauter
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In dem von der Klägerin betriebenen Mobilfunknetz war vom 22.-23.11.2002 ein ungewöhnlich hohes Telekommunikationsaufkommen festzustellen. Es wurden insgesamt 775.876 Verbindungen aus dem deutschen Festnetz zu Handynummern von Kunden der Klägerin aufgebaut, und zwar angewählt von der Telefonanlage der Beklagten, die an eine Datenverarbeitungs- anlage angeschlossen war, mit deren Hilfe systematisch Mobilfunkrufnummerngassen durchgescannt und als Zielrufnummern eingespeist werden konnten.
Die Anrufe konnten wegen ihrer kurzen Dauer von ca. 1,5 sec. im Normalfall nicht entgegengenommen werden, hinterließen jedoch im Handydisplay eine Absenderkennung, und zwar beginnend mit der Ziffernfolge 00674-....., den Rufnummern der Inselstaaten Nauru/Kiribati im Pazifik. Trotz Sperre der Ländervorwahl durch die Klägerin am 25.11.02 hätten zuvor 113.221 Kunden 160.093 mal die hinterlassenen Rufnummern angerufen und dadurch Verbindungskosten von 174.165,- Euro ausgelöst, die zum großen Teil an den in den USA ansässigen Nutzer der Telefonanlage der Beklagten geflossen seien. Die Anrufe seien automatisch wieder nach Deutschland zu einem Leipziger Anschluss geroutet worden. Der Anrufer habe dann ein Tonband gehört, auf dem sich zwei Frauen unterhielten.
Die für den gewerblichen Rechtsschutz zuständige 1. Kammer für Handelssachen des LG München I verbot der Beklagten, derartig kurze, Absenderkennungen hinterlassende Verbindungen aufzubauen, da es sich um eine Täuschung über den Werbecharakter der Maßnahme und um eine belästigende Werbung handele.
Erfahrungsgemäß werde der Handynutzer veranlasst, die hinterlassenen Rufnummern zurückzurufen, in der Annahme, dass ein ernsthafter Gesprächspartner vergeblich versucht habe, ihn zu erreichen. Nur durch ein kostspieliges Telefonat könne er erkennen, worum es sich handelt, nämlich um Werbung für eine nicht gewollte Dienstleistung in Form eines abgespielten Tonbandes.
Ebenso wie bei unverlangter Telefaxwerbung liege auch eine unzulässige belästigende Werbung vor.
Urteil des LG München I (Az. 1 HK O 7754/03)
Quelle: Pressemitteilung des LG München I v. 23.09.2003
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4. eBay: BKartA verhängt Bußgelder wegen unzulässiger Preisbindung
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Das Bundeskartellamt hat gegen die Swissphone Telecommunications GmbH, Gundelfingen, und die Ansmann Energy GmbH, Assamstadt, wegen unzulässiger Einflussnahme auf die Preisgestaltung von Händlern rechtskräftig Geldbußen in Höhe von jeweils rund 100.000 € verhängt.
Swissphone, ein namhafter Hersteller von Funkmeldeempfängern, hatte in der Zeit von Februar 2001 bis April 2003 den Lieferpreis gegenüber seinen Händlern davon abhängig gemacht, dass diese die empfohlenen Mindestverkaufspreise einhielten. Unter diesen Umständen gewährte Swissphone einen zusätzlichen Rabatt. Um den Zusatzrabatt zu erhalten, mussten die Händler die Bestellungen der Endkunden – zumeist öffentliche Auftraggeber – vorlegen. Der von dem Rabatt ausgehende wirtschaftliche Druck auf die Händler beschränkte die freie Preisbildung erheblich.
Ansmann Energy, ein bekannter Hersteller von Batterien und Akkuladegeräten, hatte im Zeitraum zwischen Juli 2002 und Mai 2003 mehrfach versucht, Mindestpreise für den Verkauf seiner Produkte über die Internetauktionsplattform Ebay durchzusetzen. Die Internetauktionen ergaben aus Ansmann-Sicht oft zu niedrige Preise. Zur Durchsetzung der Mindestpreise drohte das Unternehmen verschiedenen Händlern mehrfach mit Lieferstopp und vereinbarte schließlich Mindestpreisregeln mit mindestens 18 Händlern, die die Produkte von Ansmann Energy über das Internet versteigerten.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Preise müssen sich im Wettbewerb bilden und Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen können. Das gilt selbstverständlich in gleichem Maße für die Startpreise bei Internetauktionen. Wenn ein Hersteller diese freie Preisgestaltung beschränkt, sei es durch wirtschaftlichen Druck in Form von Rabatten oder Androhung von Lieferstopps, macht er sich eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz schuldig. Nicht nur die unmittelbare Bindung der Händler an Verkaufspreise, sondern ebenso Boni, Rabatte oder Werbekostenzuschüsse, die unter der Bedingung der Einhaltung der empfohlenen Preise gezahlt werden, sind verboten."
Quelle: Pressemitteilung v. 23.09.2003 des Bundeskartellamtes
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5. Neue 0190-Dialer-Urteile
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Es gibt zwei neue 0190-Dialer-Urteile zu vermelden:
a) Urteil des AG Münster vom 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/033
(Leitsatz:)
Angesichts der Tatsache, dass die Möglichkeit besteht, dass sich Dialer installieren, ohne dass dem Anschlussinhaber deutlich gemacht wird, dass er einen hochpreisigen Mehrwertdienst in Anspruch nimmt, gibt es auch keinen Beweis des erstens Anscheins, der es zulässt, aus der Einwahl auf die Abgabe einer Willenserklärung zur Nutzung des Mehrwertdienstes zu schließen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenster030903.html
b) AG Kitzingen: Neues 0190-Dialer-Urteil s
(Leitsatz:)
Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkitzingen110903.html
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt RA Dr. Bahr zusammen mit seiner Kollegin RAin Sybille Heyms.
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6. Selbstverpflichtung der ARD: Rückzug aus dem Internet
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Wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV = http://www.bdzv.de ) berichtet, hat sich die ARD im Zuge einer Selbstverpflichtung bereit erklärt, insbesondere ihre Online-Aktivitäten einzuschränken, vgl. dazu die ausführliche Meldung des BDZV = http://tinyurl.com/p9r0 .
Dies soll insb. die Lokalberichterstattung, die Chat-Angebote sowie die Verlinkungen auf kommerzielle Angebote betreffen.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu rechtlichen Beanstandungen der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gekommen. So verstieß das ZDF nach Ansicht des Leipziger Rechtsprofessor Christoph Degenhart mit seinen Webseiten gegen geltendes Recht, vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 05.08.2003 = http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=news/news_det_20030805000109.html .
Siehe zum Verbot der redaktionellen Werbung auch den Artikel von RA Dr. Bahr: "Worauf Journalisten bei ihrem Online-Auftritt achten müssen: Mit einem Bein im Knast" = http://www.dr-bahr.com/download/djv_hamburg.pdf
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7. Software-Patente: Quo Vadis?
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Das Europäische Parlament hat - nach langen Auseinandersetzungen schon im Vorwege (vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 24.06.2003 = http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=news/news_det_20030624153205.html ) - in seiner Sitzung am 24. September 2003 in erster Lesung über Änderungsvorschläge zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen abgestimmt.
Bei einer zu weitgehenden Patentierbarkeit befürchten Kritiker vor allem, dass sich ein mächtiges Kartell von Wirtschaftsunternehmen entwickelt, dass dann die Rechte- und Nutzungsvergabe und somit den weltwelten Softwarehandel kontrolliert.
Ausführliche Hintergrund-Informationen finden sich unter http://swpat.ffii.org/news/03/epet0622 und http://swpat.ffii.org/news/03/plen0620 (englisch). In deutscher Sprache ist http://swpat.ffii.org/news/03/juri0617 empfehlenswert.
Der Verein "Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur" (FFII = http://www.ffii.org ) kommentiert die aktuelle Abstimmung wie folgt:
"In der Abstimmung (...) hat das Europäische Parlament die Richtlinie über "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" mit einer Reihe von Änderungsanträgen angenommen, welche deutlich die Nicht-Patentierbarkeit von Programm- und Geschäftslogik unterstreicht, und freie Veröffentlichung sowie Interoperabilität sichert."
Die offizielle Stellungnahme des Bundesjustizministeriums gibt es unter http://www.bmj.de/ger/service/gesetzgebungsvorhaben/10000809
Es bleibt abzuwarten, welche praktische Relevanz die neuen Regelungen bekommen (werden).
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8. Neues Urheberrecht: DVD-Nutzung (CSS, Regio-Code)
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In Verbindung mit dem neuen, am 13.09. in Kraft getretenen Urheberrecht gibt es noch viele Unklarheiten. RA Dr. Bahr hat hierzu eine eigene Rechts-FAQ online gestellt (= http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=rechtsfaq.html ), die es auch als PDF zum Download gibt (= http://www.dr-bahr.com/download/reform_urheberrecht.pdf ).
Nun ist eine weitere Frage aufgetaucht: Dürfen DVD-Player so modifiziert werden, dass sie auch DVDs mit Regio-Codes abspielen, die nicht mit dem Code des Players übereinstimmen?
Nach Ansicht des Bundesjustiz-Ministeriums (vgl. dazu den Bericht auf Area-DVD = http://www.area-dvd.de/news/2003/200308/08082003003.shtml ) handelt es sich hier zwar um ein Schutz-Mechanismus, jedoch unterfällt er nicht § 95 a UrhG, da er nicht dem Kopierschutz dient, sondern lediglich der Marktzugangsbeschränkung.
Ob diese Ansicht zutreffend ist, werden letzten Endes die Gerichte entscheiden müssen.
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9. In eigener Sache: Rechts-FAQ "Neue Medien" erweitert
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Die Kanzlei Dr. Bahr bietet unter http://www.dr-bahr.com/index.php?p=faq/faq_rechtderneuenmedien.php eine umfassende FAQ zu rechtlichen Problemen im Bereich der Neuen Medien an.
Seit kurzem ist sie um den Punkt "Einsatz von Biet-Automaten / Sniper-Software bei Online-Auktionen" erweitert worden. Es geht dabei vor allem um die Frage, inwieweit die neuere Rechtsprechung den Einsatz solcher Software zulässt oder ablehnt.
Direkter Link: http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id13
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