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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: 1. FC Köln hat Anspruch auf Domain "fc.de"

Dem Fussball-Verein 1. FC Köln steht die Domain "fc.de" zu, so die Ansicht des LG Köln (Urt. v. 09.08.2016 - Az.: 33 O 250/15).

Der Fussball-Verein 1. FC Köln verlangte die Herausgabe der Domain "fc.de" vom Beklagten, da sie hierauf kennzeichenrechtlich einen Anspruch habe.

Der Beklagte lehnte dies ab, da es sich bei den Buchstaben "fc" um einen allgemeine Abkürzung für Fussball-Club handle.

Dies ließ das LG Köln nicht gelten und bejahte den Anspruch des 1. FC Köln auf die Domain.

Seit vielen Jahren werde die Klägerin in der öffentlichen Berichterstattung als "FC" bezeichnet. Die Buchstabenfolge verfüge auch über eine ausreichende Unterscheidungskraft, da eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festgestellt werden könne. 

Dass dieses Kürzel sich auch in den Namen von anderen Fußballvereinen finde, stünde dem nicht entgegen. Denn andere Fußballvereine, die in ihrem vollen Vereinsnamen das Kürzel "FC" führten, würden regelmäßig nicht allein mit diesem Kürzel benannt, sondern durch weitere Buchstabenzusätze (Bayern München = FCB; FC Augsburg = FCA; usw.).

Insoweit könne sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das Kürzel in den angesprochenen Verkehrskreisen in Deutschland umgangssprachlich allgemein für "Fußballclub" verwendet werde bzw. auch für andere Begriffe stehe. Denn dazu fehle jedweder nachvollziehbare Vortrag.

Nach der Erfahrung der Kammermitglieder erscheine es vielmehr ausgeschlossen, dass umgangssprachlich das Kürzel "FC" außerhalb der Benennung bestimmter Fußballvereine an Stelle des Wortes "Fußballclub" trete.

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