Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BGH: Bösgläubige Markenanmeldung nur bei Schädigungs- oder Behinderungsabsicht

Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt nur vor, wenn der Anmelder in Schädigungsabsicht handelt.

Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt nur dann vor, wenn der Anmelder in Schädigungs- oder Behinderungsabsicht handelt (BGH, Beschl. v. 11.09.2025 - Az.: I ZB 6/25).

Ein deutscher Unternehmer meldete 2013 die Marke “Testa Rossa” für zahlreiche Produkte (u.a. Fahrräder, Küchengeräte, Spielzeug) an. 

Die italienische Sportwagenfirma Ferrari, die seit Jahrzehnten die Marke “Testarossa” für ihre Fahrzeuge nutzte, wollte die deutsche Marke löschen lassen. Sie warf dem Anmelder vor, die Marke bösgläubig angemeldet zu haben, um von Ferraris Ruf zu profitieren und sie im Wettbewerb zu behindern.

Sowohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als auch das BPatG wiesen den Löschungsantrag ab, da keine Bösgläubigkeit ermittelt werden werden konnte. 

Ferrari legte daraufhin Rechtsmittel beim BGH ein.

Der BGH wies nun die Beschwerde als unbegründet zurück. 

Eine bösgläubige Markenanmeldung liege nur dann vor, wenn der Anmelder mit Schädigungs- oder Behinderungsabsicht gehandelt hätte. 

Das sei im vorliegenden Fall nicht erwiesen. 

Zwar ähnelten sich “Testa Rossa” und “Testarossa” stark, doch allein daraus könne noch keine bösgläubige Absicht abgeleitet werden. 

Der Markeninhaber habe glaubhaft gemacht, dass er die Marke im Rahmen eines Lizenzgeschäfts nutzen wolle. Dabei handele es sich um ein legitimes Geschäftsmodell.

Die Beweislast für die Bösgläubigkeit liege bei Ferrari. trage, die keine ausreichenden Indizien für eine solche Annahme vorgelegt habe:

"Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht des Anmelders hinsichtlich Drittinteressen erforderlich (…).

Derjenige, der im Nichtigkeitsverfahren die Eintragung einer Marke mit der Begründung angreift, sie sei bösgläubig angemeldet worden, trägt die Beweis- beziehungsweise Feststellungslast für das Vorliegen der schlüssigen und übereinstimmenden Indizien, die Voraussetzung für die Annahme des geltend gemachten absoluten Schutzhindernisses sind."

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen