Nach Ansicht des BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile regelstreitwert-von-20000-eur-in-markenwiderspruchssachen-25-w-pat-29-10-bundespatentgericht--20101103.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.11.2010 - Az.: 25 W (pat) 29/10) gilt in Angelegenheiten von Markenwidersprüchen ein Regelstreitwert von 20.000,- EUR.
Diese Höhe des Streitwertes spiegele das Interesse des Markeninhabers am Erhalt seiner durch Widerspruch angegriffenen Marke wieder.
Eine Abweichung von diesem Regelstreitwert sei nur dann möglich, wenn der Widerspruch zu Recht eingelegt worden sei und Aussicht auf Erfolg habe. Da dies im vorliegenden Fall nicht so gewesen sei und der Beklagte den Widerspruch mit einem nicht "widerspruchsfähigen" Recht eingelegt habe, komme eine Abweichung nicht in Betracht.
Bei Löschungsverfahren von benutzen Marken hingegen sei grundsätzlich von einem Streitwert von 50.000,- EUR auszugehen (BPatG, <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Beschl. v. 14.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06).
Siehe hierzu auch unseren Law-Podcasting <link http: www.law-podcasting.de gibt-es-einen-regelstreitwert-bei-markenverletzungen _blank>"Gibt es einen Regelstreitwert bei Markenverletzungen?", der sich mit dem artverwandten Problem zur Höhe des Streitwertes bei Markenverletzungen beschäftigt.